Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Bikeschule Galtür
1. Geltungsbereich der AGBs
- Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Bikeschule Galtür (im Folgenden kurz: „Bikeschule“) und dem Vertragspartner (im Folgenden kurz: „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGBs“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGBs richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Angebotslegung durch den Kunden.
- Die Bikeschule erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen im Bereich des Bikesports und Verleihs. Davon umfasst sind unter anderem das Durchführen von Techniktrainings, Trailtouren, Bikeparktouren, Bike & Hike Touren und das Verleihen von Zubehör (E-Bikes, Kletterausrüstung, Sicherheitsausrüstung). Diese AGBs gelten für alle Dienstleistungen der Bikeschule in diesem Zusammenhang.
- Von diesen AGBs abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Bikeschule und dem Kunden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die in Punkt 1.2 angeführten Geschäftsbeziehungen.
2. Vertragsabschluss
- Ein Vertragsabschluss zwischen der Bikeschule und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes per E-Mail und Vertragsannahme durch Bestätigungs-E-Mail) als auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Bikeschule (Vertragsabschluss durch Aushändigung eines Zahlungsbeleges) möglich.
- Die Erklärung des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Bikeschule, Leistungen der Bikeschule in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Bikeschule zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung der gewünschten Leistung und durch die Ausgabe eines Zahlungsbeleges kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Bikeschule und dem jeweiligen Kunden zustande.
- Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung.
3. Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
- Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeitdienstleistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
- Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht
4. Rücktrittsrecht
- Der Kunde ist berechtigt, zu den nachgenannten Bedingungen (E-Mail ist ausreichend) vom Vertrag einseitig und ohne weitere Verpflichtung, insbesondere ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes aber Verpflichtung zur Zahlung einer Administrationsgebühr von 10€, zurückzutreten.
- Bei geführten Touren, Techniktrainings, Bikeparktouren und Trailtouren ist ein Rücktritt bis spätestens 24 Stunden vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung zulässig. Wurde im Vorhinein bezahlt, so wird eine Administrationsgebühr von 10€ erhoben und der übrige Betrag wird zurückerstattet.
- In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Bikeschule nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinens oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.
- Die Bikeschule ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt, die eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleisten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Bikeschule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt (siehe Punkt 9.4). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
5. Unmöglichkeit der Leistung
- Wenn die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (z.B. Witterungsverhältnisse etc.) nicht möglich ist, ist die Bikeschule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Bikeschule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.
- Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.1 wird die Bikeschule das anteilige Entgelt binnen 7 Tagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.
- Höhere Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen wie Schließungen, sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Bikeschule von ihren Leistungspflichten.
- Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.3 bezahlt die Bikeschule das anteilige Entgelt abzüglich 10€ Administrationsgebühr binnen 7 Tagen an den Kunden zurück. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs. 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.
6. Preise, Zahlungsmodalitäten
- Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Bikeschule im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die Bikeschule unverbindlich. Die Bikeschule behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.
- Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Kosten für Lifttickets oder Ausrüstung sind nicht von den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen oder auszuleihen.
- Der Entgeltanspruch der Bikeschule gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Sollte das Angebot des Kunden von der Bikeschule nicht angenommen werden, wird ein bereits geleisteter Betrag im Wege der gleichen Zahlungsmethode, wie sie der Kunde verwendet hat, binnen 7 Werktagen rückerstattet.
- Im Falle anderer Buchungswege, z.B. per Email oder direkt vor Ort, kann die Zahlung der Kursgebühr ab Vertragsabschluss per Überweisung auf das Konto der Bikeschule oder bar vor Ort erfolgen; sie hat aber jedenfalls vor Kursbeginn bei der Bikeschule einzulangen. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung der bei der Bikeschule gebuchten Leistung gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
- Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Bikeschule ausdrücklich anerkannt worden sind sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Bikeschule. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.
- Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Bikeschule ein. Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Bikeschule berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Bikeschule vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
- Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Bikeschule als auch dem Kunden zu erfüllenden Pflichten der Ort des Sitzes der Bikeschule.
7. Leistungserbringung
- Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung bei der Bikeschule oder an einem sonst von der Bikeschule bekannt gegebenen Ort im rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.
- Die Bikeschule behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Bikeschule informiert.
8. Haftungsbeschränkung
- Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Bikeschule keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen.
- Die Bikeschule haftet nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Bikeschule selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft.
- Die Bikeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Bikeschule sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.
- Unabhängig vom Verschulden haftet die Bikeschule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung zu tragen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.
- Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Bikesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung aus dem Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird daher empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, da die Bikeschule Galtür nicht für Bergungskosten und Flugrettungskosten haftet.
9. Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat die Bikeschule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Der Kunde hat der Bikeschule über allfällige gesundheitliche Leiden oder Beeinträchtigungen zu berichten.
- Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Kursprogramm teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden etc.) verpflichtet sich der Kunde von einer Teilnahme Abstand zu nehmen.
- Anweisungen der Bikeschule, der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen hat der Kunde zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Bikeschule umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.
10. Datenschutzerklärung
- Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Bikeschule, welche unter [https://www.bikeschule-galtuer.at/datenschutz] abrufbar ist, zu entnehmen.
11. Sonstige Bestimmungen
- Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGBs zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts, unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts, als vereinbart.
- Wenn der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO oder des Lugano-Übereinkommens ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträgen zwischen der Bikeschule und dem Kunden über die Erbringungen von Bikeschul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Bikeschule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
- Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
- Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGBs nichtig ist/sind, gelten zwischen der Bikeschule und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.
- Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGBs gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Bikeschule über.
Skischule Silvretta Galtür